Die Gebühren auf einen Blick!

Wir berechnen die Gebühren für unsere Tätigkeit auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Falls eine Honorarvereinbarung benötigt wird, lassen wir Ihnen diese zukommen.


Gebühreninformationen

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Ja, eine Ratenzahlung ist möglich! Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sind maximal vier Monatsraten möglich. Mit unserer Tätigkeit beginnen wir nach dem Eingang der ersten Rate. Nach dem Eingang aller Raten erstellen wir Ihren Insolvenzantrag, soweit uns bis dahin sämtliche Informationen vollständig vorliegen.