Die Gebühren auf einen Blick!

Wir berechnen die Gebühren auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung, die sich aus einer Grundgebühr, einer Pauschale je Gläubiger und eventuell anfallenden Auslagen zusammensetzen.


Die Gebühren auf einen Blick:

Außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan inkl. Insolvenzantrag bis einschließlich 20 Gläubiger (inkl. Umsatzsteuer) 2.300,00 €
Pauschale pro Gläubiger ab dem 21. Gläubiger (inkl. Umsatzsteuer) 30,00 €

Gebühreninformationen

Ist eine Ratenzahlung möglich?

Ja, eine Ratenzahlung ist möglich! Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, sind maximal vier Monatsraten möglich. Mit unserer Tätigkeit beginnen wir nach dem Eingang der ersten Rate. Nach dem Eingang aller Raten erstellen wir Ihren Insolvenzantrag, soweit uns bis dahin sämtliche Informationen vollständig vorliegen.